Zusammengefasst: Sobald du über ein eigenes Einkommen verfügst, musst du – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – eine Steuererklärung einreichen. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung anfordern. In der Regel musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (dies ist sinnvoll, wenn du beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist dies für dich, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Darüber hinaus musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann die Steuerklasse deines Ehepartners dich ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Deine Steuererklärung musst du in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Wenn du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Absetzbar – das bedeutet steuermindernd – sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getätigten Ausgaben kannst du hier angeben, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Darüber hinaus kannst du über den Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren kannst du im Einzelfall beim Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend machen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.
Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.